Die elektronische Maßnahmeabwicklung (eM@w) stellt die Bildungsträger erneut vor große Herausforderungen. Jeder neue Kunde aus den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), in der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) oder aus den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) wird Ihnen als zugelassener Bildungsträger elektronisch von der Arbeitsagentur gemeldet.
Laut Agentur für Arbeit stehen als Zielsetzung in Richtung Bildungsträger folgende drei Punkte an:
- Optimierung der Prozessabläufe zu den Bildungsträger
- Verbesserung der Durchführungsqualität
- Verbesserung des Ressourceneinsatzes beim Bildungsträger.
Durch das neue Verfahren werden die Prozesse zwischen Auftraggeber BA und den Bildungsträgern enger verzahnt, alte Prozesse müssen neu organisiert werden. Gleichzeitig müssen weiterhin unabhängig von eM@w weitere Prozesse unabhängig diesen Verfahrens durchgeführt werden.
comp.ASS hat von Beginn des eM@w Verfahrens das notwendige Zertifikat und seit August den Vertrag mit der Bundesagentur für den Datenaustausch.
Weitere Informationen über das eM@w Verfahren finden Sie auf der rechten Seite.